Am Dienstag, dem 1. August konnten rund 80 Bürger*innen im Evangelischen Haus in Schwabach ihre Fragen zur Wärmewende an Experten stellen und sich zu den geplanten Maßnahmen der Stadtwerke und kommenden Regelungen der Bundesregierung – wie dem Gebäudeenergiegesetz – informieren. Eingeladen zum Informationsabend und durch den Abend geführt hat uns meine Kollegin aus dem Landtag Sabine Weigand.
Nahwärme, Wärmepumpen und Dämmung
Mit dabei als Wärmeexperten waren René Lukas von den Schwabacher Stadtwerken, der in seinem Beitrag die Pläne für Nahwärmenetze erläutert hat, und Energieberater Tom Kirsten, der deutlich gemacht hat, dass eine gute Dämmung ein wichtiger Faktor ist, um möglichst energieeffizient zu heizen. Dr. Thomas Pircher vom Energiecampus Nürnberg hat über Wasserstoff als Energieträger informiert und klargemacht: Die Lösung der Wahl für ökologisch sinnvolles Heizen sind Wärmepumpen. Wasserstoff kommt hier auf absehbare Zeit als Technologie nicht nur wegen der hohen Kosten nicht infrage, sondern auch, weil die Haustechnik in den meisten Fällen für die Nutzung von Wasserstoff nicht ausgelegt ist.
Das Gebäudeenergiegesetz
Deswegen ist die Wärmewende so wichtig
Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen die CO₂-Emissionen in allen Sektoren in Deutschland deutlich sinken – bis 2045 müssen wir dafür klimaneutral sein. Aktuell hat der Gebäudebereich mit bis zu 40 % einen erheblichen Anteil an den CO₂-Emissionen. Auf das Heizen allein entfallen davon ca. 15 %. Rechnet man die Nutzung von Strom, Fernwärme und den Industriegebäuden kommt man bereits auf einen Anteil von 30 % der Emissionen. In drei Vierteln der bestehenden Gebäude wird aktuell noch mit fossilen Heizungsanlagen geheizt – 70 % der neu installierten Heizungen waren im Jahr 2021 gasbetrieben. Hinzu kommt: Mit einer erfolgreichen Wärmewende befreien wir uns von der durch fossile Heizungen resultierenden Abhängigkeit von autoritären Staaten wie Russland und begegnen dem steigenden CO₂-Preis durch den Emissionshandel. So bewahren wir Mieter*innen und Eigentümer*innen langfristig vor steigenden Energiekosten.
Deswegen müssen wir jetzt die Grundlagen schaffen für einen nachhaltigen Gebäudesektor, bei der Dämmung von Gebäuden, beim Bauen und ganz entscheidend auch beim Heizen. Dafür legen wir mit dem Gebäudeenergiegesetz den Grundstein.
So leiten wir den Umstieg auf erneuerbare Wärme ein
Mit dem Gebäudeenergiegesetz leiten wir ab 2024 den Umstieg auf erneuerbare Wärme ein. Genauer gesagt: Jede neue Heizung soll künftig mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden, ab 2045 wird das Heizen in Deutschland komplett erneuerbar sein. Den Umstieg gestalten wir eng verknüpft mit der kommunalen Wärmeplanung und vor allem sozialverträglich mit einer umfangreichen Förderung für Menschen mit wenig Einkommen, Schutzklauseln für Mieter*innen und Härtefallregelungen für Immobilienbesitzer*innen.
So fördern wir die Wärmewende
Besonders wichtig ist uns Grünen, dass der Umstieg auf modernes und zukunftsfähiges Heizen für alle möglich ist. Bis zu 70 % Förderung der Investitionskosten werden deshalb gefördert, mindestens aber 30 % im Rahmen der Grundförderung. Menschen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro (das sind rund 45 % aller Eigenheimbesitzer*innen) gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent.
Heute schon das Klima zu schützen lohnt sich zusätzlich, denn wer vor 2028 umsteigt, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % - diese Fördermöglichkeit sinkt ab 2028 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte.
Neben der Förderung wird es zusätzlich ein neues Kreditprogramm für zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten geben. So unterstützen wir auch andere Klimaschutzmaßnahmen wie den Fenstertausch oder die Dämmung der Außenwände.
So schützen wir Mieter*innen und Immobilienbesitzer*innen
Mieter*innen schützen wir durch eine Deckelung der Modernisierungsumlage beim Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter, so stellen wir sicher, dass die durch den Umstieg auf eine nachhaltige Heizung sinkenden Verbrauchskosten der Anstieg der Kaltmiete mehr als ausgeglichen wird. So profitieren Mieter*innen sowohl kurz- als auch langfristig vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Härtefallregelungen für Immobilienbesitzer*innen stellen außerdem sicher, dass die Kosten für den Einbau einer neuen Heizung nicht die erwartbaren Einsparungen durch eine klimafreundliche Heizung ausgleichen können.
Weiterhin gilt: Vom GEG sind nur Menschen betroffen, deren Heizung kaputt ist und nicht repariert werden kann. Die Investition in eine neue Heizung stünde also in jedem Fall an, mit dem GEG fördern wir in diesen Situationen den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung und schützen Mieter*innen sowie Eigentümer*innen vor steigenden Preisen von Gas und Öl.
Klimafreundliches Heizen – was bedeutet das?
Es gibt viele Möglichkeiten die im Gebäudeenergiegesetz geplante Vorgabe von 65 % erneuerbare Wärme zu erfüllen. Nutzbar sind etwa Wärmepumpen und Wärmenetze, Solar- und Geothermie-, Hybrid-, Biogas- oder Biomasseheizungen. Auch Wasserstoff-Gasheizungen sind grundsätzlich denkbar, allerdings aktuell noch nicht verfügbar und voraussichtlich sehr kostenintensiv.
Noch Fragen? Hier geht’s zum FAQ zum Gebäudeenergiegesetz!