Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der Verzinsung nach §233a der Abgabenordnung vor. Damit wird dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes mit seinem Urteil vom Juli 2021 Folge geleistet. Der Zinssatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen soll rückwirkend ab 2019 von den verfassungswidrigen 6% auf 1,8% pro Jahr gesenkt werden. Zusätzlich soll die Höhe des Zinssatzes alle drei Jahre neu evaluiert werden.
Meine Rede in voller Länge
In der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 16. Mai wurde der Gesetzentwurf von den Expert*innen im Großen und Ganzen begrüßt.