Unser Steuer- und Sozialsystem behandelt Familien noch immer ungleich. Familien mit hohen Einkommen können stärker steuerlich entlastet werden. Gleichzeitig sind besonders Alleinerziehende finanziell belastet: 44 Prozent ihrer Kinder sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.
Mit zwei Anträgen im Bundestag will ich mit meiner Fraktion diese Ungerechtigkeiten angehen.
Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen
Zwei Kinder sitzen nebeneinander in derselben Schulklasse. Beide brauchen Essen, Kleidung, Schulmaterial und Betreuung. Trotzdem kann der Staat die Familie des einen Kindes deutlich stärker entlasten als die des anderen – nur weil die Eltern mehr verdienen.
Der Grund liegt im sogenannten Familienleistungsausgleich. Eltern erhalten zunächst Kindergeld. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Kinderfreibeträge eine höhere steuerliche Entlastung bringen. Ist das der Fall, wird der zusätzliche Steuervorteil berücksichtigt.
2026 liegen die Freibeträge für Kinder bei insgesamt 9.756 Euro: 6.828 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes und 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – der sogenannte BEA-Freibetrag. Bei sehr hohen Einkommen kann daraus eine maximale steuerliche Entlastung von 4.632 Euro im Jahr entstehen.
Um bis zu 1.524 Euro kann die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge 2026 höher ausfallen als nur durch das Kindergeld – pro Kind und Jahr.
Das Problem ist auch der schwarz-roten Bundesregierung bekannt. Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner deswegen vereinbart, die Schere zwischen der höheren steuerlichen Entlastung durch die Freibeträge für Kinder und dem Kindergeld schrittweise zu verringern.
Jetzt plant sie das Gegenteil: Sie will das Kindergeld 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro erhöhen. Gleichzeitig sollen aber auch die Kinderfreibeträge steigen. Beachtet man außerdem die geplanten Änderungen bei der Einkommensteuer, könnte die Entlastungsschere bis 2028 sogar auf rund 1.800 Euro pro Kind und Jahr anwachsen.
Ich fordere deshalb, das Kindergeld stärker anzuheben und die Entlastungsschere in absoluten Eurobeträgen Schritt für Schritt zu schließen.
Die Bundesregierung muss dafür ihre geplante Einkommensteuerreform für 2027 nachbessern und die Ergebnisse des erwarteten 16. Existenzminimumberichts berücksichtigen.
Auch den sogenannten BEA-Freibetrag wollen wir überprüfen. Er berücksichtigt steuerlich die Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung und beträgt derzeit 2.928 Euro. Wir wollen klären, welche Kosten Familien tatsächlich entstehen, welche bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt werden und welche Höhe verfassungsrechtlich notwendig ist.
Alleinerziehende gezielt entlasten
Rund 2,36 Millionen Kinder wachsen in Deutschland mit nur einem Elternteil auf. Viele Alleinerziehende arbeiten und übernehmen gleichzeitig den größten Teil der Betreuung und Erziehung. Weniger Zeit für Erwerbsarbeit bedeutet häufig auch weniger Einkommen.
Der bisherige steuerliche Entlastungsbetrag hilft Alleinerziehenden nur begrenzt. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, profitiert kaum oder gar nicht. Deshalb will ich den bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrag durch ein monatliches Alleinerziehendengeld ersetzen.
Es soll nach dem Vorbild des Kindergeldes als Steuergutschrift ausgezahlt werden und unabhängig vom persönlichen Steuersatz eine gleich hohe Grundentlastung bieten. Für jedes weitere minderjährige Kind soll es einen zusätzlichen Zuschlag geben. Der bisherige Kreis der Anspruchsberechtigten soll erhalten bleiben.
Zusätzlich muss das Alleinerziehendengeld mit den bestehenden Sozialleistungen abgestimmt werden, insbesondere mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Grundsicherung. Niemand soll durch die Reform schlechtergestellt werden.
Unterhaltsvorschuss gerechter gestalten
Vier von zehn Alleinerziehenden erhalten den vereinbarten Unterhalt nicht oder nur teilweise. In diesen Fällen springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein.
Allerdings wird das Kindergeld dabei vollständig abgezogen. Bei regulären Unterhaltszahlungen wird für minderjährige Kinder dagegen grundsätzlich nur die Hälfte angerechnet. Auch dieses Problem ist der Bundesregierung durchaus bekannt. Im Koalitionsvertrag wurde eine Gleichstellung vereinbart, die aber weiterhin auf sich warten lässt.
Wir helfen der Koalition mit unserem Antrag gerne dabei, ihr Versprechen umzusetzen, auch beim Unterhaltsvorschuss nur noch die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen. Bei aktuell 259 Euro Kindergeld wären das bis zu 129,50 Euro mehr Unterhaltsvorschuss im Monat pro Kind. Das betrifft über 830.000 Kinder von Alleinerziehenden.
Lange stand im Raum, dass die Bundesregierung den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige streicht. Über 108.000 Kinder hätten dadurch ihren Anspruch verloren. Für viele Familien wären damit bis zu 394 Euro monatlich weggefallen. Doch der breite Widerstand aus Politik und Gesellschaft zeigt Wirkung: Inzwischen werden die Kürzungspläne neu verhandelt. Statt des allgemeinen Wegfalls wird nun auch eine mögliche Einkommensgrenze diskutiert. Wir werden genau prüfen, welche Folgen das für Alleinerziehende und ihre Kinder hätte.
Grundsätzlich sollten wir, statt bei den Kindern zu kürzen, diejenigen stärker in die Pflicht nehmen, die Unterhalt zahlen können, ihren Verpflichtungen aber nicht nachkommen. 2025 wurden nur 17,9 Prozent der ausgezahlten Unterhaltsvorschussmittel zurückgeholt.
Wir wollen deshalb besser erfassen, wer tatsächlich zahlungsfähig ist, die Rückforderung in spezialisierten Landesstellen bündeln und den sicheren digitalen Datenaustausch zwischen Behörden verbessern. Auch die Pfändungsregeln sollen überprüft werden, damit vorhandenes Vermögen stärker zur Begleichung ausstehender Unterhaltszahlungen herangezogen werden kann.
Kinderarmut bekämpfen, Leistungen vereinfachen
Viele Familien mit wenig Geld haben Anspruch auf unterschiedliche Hilfen, etwa Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Doch komplizierte Anträge, unterschiedliche Zuständigkeiten und unübersichtliche Regeln verhindern häufig, dass das Geld bei den Familien ankommt.
Wir wollen die Leistungen für Kinder schrittweise bündeln und möglichst automatisch auszahlen.
Ein mehrsprachiger, digitaler Kinderleistungscheck soll Familien zeigen, welche Hilfen ihnen zustehen. Langfristig soll der Staat Familien von sich aus auf Leistungen hinweisen und sie möglichst ohne zusätzlichen Antrag auszahlen.
Auch die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung müssen realitätsgerecht neu berechnet werden. Sie sollen die tatsächlichen Kosten für Lebensmittel, Wohnen, Mobilität, Bildung und Freizeit abbilden.
Kinder sollen nicht nur mit dem Nötigsten versorgt sein, sondern auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Den bisherigen Kindersofortzuschlag in der Grundsicherung wollen wir in die neu berechneten Kinderregelsätze übernehmen. Gleichzeitig lehnen wir die geplante Streichung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag ab. Familien mit wenig Geld dürfen dadurch nicht schlechtergestellt werden.
Ergänzend brauchen wir eine umfassende Strategie gegen Kinderarmut, die finanzielle Absicherung, Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe zusammendenkt.
Mehr Zeit und Unterstützung für Familien
Nach der Geburt brauchen Eltern Zeit für ihre Kinder und finanzielle Sicherheit. Deshalb wollen wir das Elterngeld reformieren. Künftig soll jedes Elternteil Anspruch auf sechs Monate Basiselterngeld haben, weitere sechs Monate sollen flexibel aufgeteilt werden können. Alleinerziehende sollen die vollen 18 Monate nutzen und eine Lohnersatzrate von 80 Prozent erhalten können. Auch die Mindest- und Höchstbeträge wollen wir erhöhen.
Auch bei den laufenden Kosten wollen wir Familien entlasten. Kinderbetreuungskosten sollen künftig deutlich stärker steuerlich berücksichtigt und direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, statt nur das zu versteuernde Einkommen zu senken. So hängt die steuerliche Entlastung weniger stark vom persönlichen Steuersatz ab. Ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen soll zusätzliche Hilfe im Alltag ermöglichen.
Zusätzliche Kosten entstehen auch, wenn Kinder regelmäßig in zwei Haushalten leben. Deshalb wollen wir einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung einführen, der diese Ausgaben berücksichtigt.
Finanzielle Unterstützung allein reicht aber nicht aus. Familien brauchen auch verlässliche Betreuungsangebote und gute Bildungseinrichtungen. Statt der geplanten Kürzungen wollen wir die Bundesmittel für gute frühkindliche Bildung dauerhaft deutlich erhöhen. Dazu kommen Gespräche mit den Ländern über ein verpflichtendes, beitragsfreies letztes Kita-Jahr mit verbindlicher Sprachstandserhebung und individueller Förderung. Außerdem wollen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung absichern und Länder und Kommunen bei der Umsetzung stärker unterstützen. Das Startchancen-Programm soll ausgeweitet werden. An Startchancen-Schulen und Kitas in sozial benachteiligten Lagen wollen wir mit kostenlosen Mittagessen beginnen.
Auch die berufliche Beratung und Weiterbildung für Alleinerziehende wollen wir stärken. Die Angebote müssen sich mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen. Psychosoziale Unterstützungsangebote sollen ebenfalls ausgebaut werden. Sie sollen leicht zugänglich, freiwillig, vertraulich und kostenfrei sein.
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