Steuerhinterziehung bekämpfen, Papier sparen und das Bezahlen einfacher machen: Darum ging es in meiner Bundestagsrede am 6. November 2026. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung von Kassensystemen geht in die richtige Richtung. Entscheidend ist aber, dass die neuen Regeln wirksam sind und kleine Betriebe bei der Umstellung nicht überfordern.
Meine Rede im Bundestag
Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen
Wer Einnahmen an der Kasse nicht richtig erfasst, kann Steuern hinterziehen. Das ist unfair gegenüber ehrlichen Betrieben und gegenüber allen, die ihren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.
Die Bundesregierung will deshalb elektronische Kassensysteme stärker verbreiten. Sie machen Einnahmen besser nachvollziehbar und erschweren Manipulationen. Ab 2028 soll die bisherige Belegausgabepflicht auf eine elektronische Bereitstellung umgestellt werden. Papierbelege sollen weiterhin auf Wunsch erhältlich sein.
Diesen Ansatz unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Denn Digitalisierung kann gleich mehrere Probleme lösen: Sie hilft im Kampf gegen Steuerbetrug, spart Papier und erleichtert den Alltag von Unternehmen und Kund*innen. Auch die im Sommer vorgestellte Strategie der Bundesregierung gegen Finanzkriminalität haben wir begrüßt. Wichtig ist jetzt, dass die noch fehlenden Maßnahmen ebenfalls zügig gesetzlich umgesetzt werden.
Dabei geht es um mehr als einzelne Kassensysteme. Unsere Bundestagsfraktion fordert auch besser ausgestattete Ermittlungsbehörden, gebündelte Zuständigkeiten und wirksame Maßnahmen gegen organisierte Steuerhinterziehung. Schließlich fehlen hinterzogene Steuern bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben – etwa für Schulen, Kitas und Infrastruktur. Das neue Kassengesetz kann deshalb nur ein Baustein im Kampf gegen Finanzkriminalität sein.
Digitale Belege statt Zettelwirtschaft
Als vor einigen Jahren die Belegpflicht eingeführt wurde, gab es viel Kritik an den Papierbergen beim Bäcker oder in der Kneipe. Schnell wurde gefordert, die Pflicht wieder abzuschaffen.
Doch inzwischen zeigt sich, dass es auch anders geht: Kassenbelege können vielerorts bereits digital bereitgestellt werden. Ab 2028 soll das zum Regelfall werden. Wer einen Papierbeleg benötigt, soll diesen weiterhin erhalten können. Das spart Ressourcen, erleichtert den Alltag und erhält die Nachvollziehbarkeit von Einnahmen.
Klare Regeln statt unnötiger Ausnahmen
Einige Punkte des Gesetzentwurfs müssen allerdings noch verbessert werden. So sollen Betriebe grundsätzlich erst bei mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz zur Nutzung einer elektronischen Kasse verpflichtet werden. Diese Grenze könnte aus meiner Sicht niedriger liegen, damit die Zahl von prognostiziert weiterhin 114.000 offenen Ladenkassen reduziert wird.
Dass strengere Regeln möglich sind, zeigt Österreich: Dort gilt die Registrierkassenpflicht grundsätzlich bereits ab 15.000 Euro Jahresumsatz, sofern zugleich mehr als 7.500 Euro bar umgesetzt werden. Für bestimmte Verkaufsstände im Freien gibt es Sonderregeln. Daran könnten wir uns schrittweise annähern.
Umgekehrt müssen wir bei der vorgesehenen Ausnahme für Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Bargeldumsatz genauer hinsehen. Gerade im Handwerk kann diese Grenze überschritten werden, obwohl Bargeld nur einen kleinen Teil des Geschäfts ausmacht. Eine Regelung, die stärker auf den tatsächlichen Anteil der Barzahlungen schaut, wäre möglicherweise praxisnäher.
Kleine Betriebe nicht doppelt belasten
Neue Technik kostet Geld und Zeit. Gerade kleine und mittlere Unternehmen dürfen deshalb nicht unnötig belastet werden.
Ab 2028 soll die neue Kassenpflicht gelten. Für Kassenaufzeichnungen ab 2029 wird die neue Version der digitalen Kassenschnittstelle (DSFinV-K 3.0) verbindlich, auch wenn sie natürlich schon davor eingesetzt werden kann. Deshalb müssen die Anforderungen so aufeinander abgestimmt werden, dass Betriebe ihre Kassensysteme möglichst nur einmal umstellen müssen.
Es darf nicht passieren, dass Betriebe erst ihre Kassensysteme für die neuen gesetzlichen Vorgaben umrüsten und kurz darauf erneut Geld für technische Anpassungen ausgeben müssen.
Deshalb müssen wir prüfen, ob die verschiedenen Anforderungen ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Auch die im Gesetzentwurf angenommenen Kosten gehören auf den Prüfstand. Falls nötig, sollten gerade kleinere Betriebe bei der Umstellung unterstützt werden.
Digital bezahlen und Belege einfach speichern
Ein wichtiger Punkt fehlt bisher im Gesetzentwurf: die Pflicht, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten.
Viele kennen die Situation: Man sitzt im Restaurant, möchte mit Karte oder Smartphone bezahlen und erfährt erst beim Bezahlen, dass nur Bargeld akzeptiert wird. Eine zusätzliche digitale Zahlungsoption würde hier mehr Wahlfreiheit schaffen, ohne Bargeld abzuschaffen.
Noch einen Schritt weiter gedacht: Warum sollte beim digitalen Bezahlen nicht auch gleich der Kassenbeleg auf Wunsch direkt auf dem Smartphone landen können?
Einzelne Apps bieten solche Funktionen bereits an. Mit einer einheitlichen technischen Lösung könnten Belege unabhängig vom jeweiligen Anbieter gesammelt und später beispielsweise für die Steuererklärung genutzt werden. Das wäre praktisch, unkompliziert und würde unnötige Papierberge vermeiden.
Der Gesetzentwurf ist ein Schritt hin zu moderneren Kassensystemen und einer wirksameren Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Ich unterstütze dieses Ziel und werde mich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die Regeln fair und praxistauglich umgesetzt werden.
Denn Digitalisierung sollte nicht einfach neue Pflichten schaffen. Sie muss den Alltag erleichtern, ehrliche Betriebe schützen und dazu beitragen, dass alle ihren fairen Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.