Sascha Müller und Rebecca Lenhard, Bundestagsabgeordnete für Mittelfranken, begrüßen die Reform der Notfallversorgung, die der Bundestag am 15. Oktober beschlossen hat, und fordern den Freistaat Bayern und die bayerischen Kommunen auf, sie zügig umzusetzen.
Die Reform beruht in wesentlichen Teilen auf grüner Vorarbeit. Sie wurde in der Ampel-Koalition mit grüner Regierungsbeteiligung erarbeitet und nach deren Ende von den Grünen mit einem eigenen Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung gesetzt. „Der Gesetzentwurf deckt sich zu großen Teilen mit dem Vorschlag, den wir Grüne schon vor einem Jahr eingebracht haben. So ist sehr viel Zeit vergangen bei einem Gesetz, das eigentlich schon fertig war“, so Müller.
Patient*innen und Personal profitieren gleichermaßen. „Mit dem Gesetz wird sich die Versorgung im Notfall erheblich verbessern, das Personal wird entlastet und gleichzeitig die Gesundheitsausgaben gesenkt. Die Leitidee ist: Nicht jeder Notfall braucht Rettungsdienst oder Notaufnahme, sondern kann zum Beispiel auch am Notfallort, also zu Hause oder im Pflegeheim, oder telemedizinisch abschließend versorgt werden“, erklärt Lenhard. Wer den Notruf wählt, soll zudem besser vermittelt werden. Das spart Hilfesuchenden Wartezeit und Umwege und entlastet Rettungskräfte und Notaufnahmen.
Jetzt entscheidet die Umsetzung. Rettungsdienst und Notfallversorgung werden in den Ländern und Kommunen organisiert. „Ein Gesetz verbessert noch keinen Einsatz. Ob die Reform vor Ort ankommt, entscheiden jetzt der Freistaat Bayern und die bayerischen Kommunen. Es braucht klare Zeitpläne, Umsetzung im Landesrettungsdienstgesetz und einen gemeinsamen Prozess mit Krankenhäusern. Kassenärzten und Rettungsdienst“, fordert Müller.
Kritisch sieht Lenhard das Zusammenspiel mit dem Spargesetz der Koalition: „Ein Problem ist das Zusammenspiel mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Weil die ambulante Versorgung gedeckelt wird, sehen wir jetzt schon eine Verknappung von Arztterminen. Die Inanspruchnahme der Notaufnahmen wird weiter steigen, wenn weniger Arzttermine zur Verfügung stehen. Die Notaufnahmen werden wiederum wegen einer fehlenden auskömmlichen Finanzierung der ambulanten Notfallbehandlung häufig Patient*innen aufnehmen müssen. Das ist für die Patient*innen mit unnötigem Aufwand und medizinischen Risiken verbunden, für die Krankenkassen mit vermeidbaren Ausgaben.“