Es liefert einen finanziellen erneuerbare Energie Booster und garantiert weitere gezielte Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger.
Die Maßnahmen aus dem Gesetzespaket ermöglichen, so Sascha Müller, Bundestagsabgeordneter für Nürnberg-Süd/Schwabach (Grüne), dass Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort weiter einen konkreten Beitrag leisten können, um unsere Gesellschaft von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen und die Energiewende effektiv vorantreiben zu können – und dabei finanziell auch unterstützt und von Bürokratie entlastet werden.
„Das Jahressteuergesetz ist diesmal ein echtes Photovoltaik-Voranbring-Gesetz und ein Nachhaltig-Bauen-Fördergesetz“, beschreibt es Sascha Müller, Berichterstatter im Finanzausschuss der Grünen.
Wer sich für ökologisches Bauen einsetzt, wird jetzt auch dafür belohnt. Für neue Mietwohnungen, die das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) aufweisen, gilt ab 2023 eine Sonderabschreibung. Hierdurch wird künftig nachhaltiges Bauen von Mietwohnungen günstiger sein als konventionelles. „Was wir heute falsch bauen, wird in der Zukunft teuer und klimaschädlich und muss dann kostspielig angepasst werden.“ so Katharina Beck, Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion.
Auch in Mittelfranken ist nachhaltiges Bauen und die Einhaltung von besonderen Anforderungen im öffentlichen Interesse, die aktuelle Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Ressourcenschonung, Gesundheitsschutz und Teilhabe aufgreifen.
Sowohl in Nürnberg als auch in Schwabach fehlt es an nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum. Mit dem Gesetz wird eine klimagerechte Neubauoffensive vorangetrieben und somit werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen beim Bau von klimagerechten Wohnungen gefördert. Daneben profitieren diese Neubauten auch von einer Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für Gebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.2023.
Der in Schwabach kürzlich beendete Ideenwettbewerb zur Wohn- und Gewerbe-nutzung eines Teilbereichs innerhalb einer militärischen Konversionsfläche zeigt beispielhaft, dass klimaneutrales Bauen möglich ist und zu städtebaulich attraktiven Lösungen führen kann. „So stellen wir uns Bauen im 21. Jahrhundert vor“, zeigte sich Sascha Müller erfreut.
Steuerbefreiungen für Betreiber*innen kleiner Photovoltaik-Anlagen
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW-peak werden durch die rückwirkende Steuerbefreiung zum 01.01.2022 von bürokratischen Hürden befreit. Künftig werden PV-Anlagen deutlich günstiger – so machen wir Photovoltaik noch attraktiver und beschleunigen die Energiewende.
Auch in den Bereichen Arbeiten, Soziales und Familie wurden zahlreiche Neuerungen und finanzielle Erleichterungen beschlossen, die unsere Bürgerinnen und Bürger aktuell entlasten. Besonders Alleinerziehende werden signifikante Verbesserungen durch das Gesetz spüren.
Wir verweisen hier auf die folgende Auflistung der zahlreichen Einzelmaßnahmen.
Im Einzelnen wurden im Jahressteuergesetz folgende Vereinbarungen getroffen:
- Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags
Wir haben uns in der Ampel seit Beginn der explodierenden Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges für eine Abschöpfung der Zufallsgewinne der davon profitierenden Unternehmen eingesetzt. Auch die EU hat mit einer entsprechenden Verordnung eine nationale Umsetzung verlangt.
Mit dem Jahressteuergesetz haben wir nun die Regelungen geschaffen, Zufallsgewinne von Energiekonzernen der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 33 % abzuschöpfen. Damit können dem Bundeshaushalt bis zu 3 Mrd. Euro zurückgeführt werden und wir beteiligen die Krisengewinner an der Finanzierung der umfassenden Entlastungspakete der letzten Monate. Damit die großen Konzerne hier nicht einfach die Besteuerung umgehen können, haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für einige Nachschärfungen eingesetzt. - Steuerbefreiungen für Betreiber*innen kleiner Photovoltaik-Anlagen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
Betreiber von Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW-peak werden wir durch die rückwirkende Steuerbefreiung zum 01.01.2022 von bürokratischen Hürden befreien. Auch werden wir die Bürokratie im Bereich der Umsatzsteuer deutlich eingrenzen, in dem wir bei der Lieferung, Erwerb und Montage von Photovoltaikanlagen bis 30 kW-peak und Stromspeicher auf die Umsatzsteuer verzichten. Das gilt auch für Ersatzteile von solchen Anlagen. Dadurch werden PV-Anlagen in der Anschaffung und Wartung deutlich günstiger. Darüber hinaus reduzieren wir auch an anderen Stellen gezielt den bürokratischen Aufwand. Damit machen wir Photovoltaik noch attraktiver und treiben die Energiewende aktiv voran.
- Sonder-Abschreibung für den energetischen Standard EH 40 mit QNG-Siegel
Im Rahmen der Verhandlungen war es uns wichtig, neben der Stärkung des Wohnungsneubaus auch gezielte Anreize zu schaffen, dass der Neubau in Zukunft mit hohen Energie- und Nachhaltigkeitsstandards vorangebracht wird. Dies ist wichtig, um die klimagerechte Neubauoffensive auf den Weg zu bringen und wertvolle Energie einzusparen. Aus diesem Grunde haben wir in der Ampel eine Sonder-Abschreibung für den Wohnungsneubau geschaffen und fördern so den Bau von klimagerechten Wohnungen. Daneben profitieren diese Neubauten auch von einer Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für Gebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.2023.
- Energetische Gebäudesanierung durch Riester
Insbesondere für Arbeitnehmer*innen, die über einen Riester-Vertrag verfügen, haben wir nun die Möglichkeit geschaffen, diesen Vertrag auch zur energetischen Sanierung der eigenen Vier-Wände zu nutzen. Auch diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag dazu, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben.
- Entfristung der Homeoffice-Pauschale
Durch die Entfristung der Homeoffice-Pauschale sichern wir einen steuerlichen Abzug der Kosten für das mobile Arbeiten von zu Hause aus auch für die Menschen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Darüber hinaus setzen wir auch den Abzugshöchstbetrag deutlich nach oben und ermöglichen allen einen Abzug von jährlich 1.260 Euro. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsbeschluss vom 03. September 2022 um und zeigen, dass wir das Steuerrecht an die veränderten Bedingungen der modernen Arbeitswelt anpassen und sorgen dafür, dass es steuerlich attraktiv ist, auf das tägliche Pendeln zu verzichten. Nach der nun im Gesetz gefundenen Lösung werden die Steuerpflichtigen damit im Jahr um gut 1,7 Mrd. Euro entlastet.
- Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Gerade Alleinerziehende leiden unter den gegenwärtigen Preissteigerungen besonders stark. Um hier die notwendigen Entlastungen zu gewähren, heben wir den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ab dem Jahr 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro an. Alleinerziehende gehören zu den vulnerabelsten Gruppen in unserer Gesellschaft. Das Verhandlungsergebnis ist auch ein wichtiges politisches Zeichen im Vorlauf für die Steuergutschrift für Alleinerziehende, die eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist.
- Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
Um eine weitergehende Entlastung sowie einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu schaffen, heben wir den Arbeitnehmerpauschbetrag in diesem Jahr ein zweites Mal an, auf nunmehr 1230 Euro an. Zuletzt hatte die Ampel-Koalition den Betrag im Sommer 2022 rückwirkend um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
- Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für einen Auszahlungsweg von staatlichen Entlastungen
Das Jahressteuergesetz schafft die Grundlagen, um die Bankverbindungen der Bürgerinnen und Bürger mit der Steuer-Identifikationsnummer zu verknüpfen. Damit schaffen wir in der Ampel die Grundlage, zukünftige Entlastungen oder auch Zahlungen wie bspw. das Klimageld zielgerichtet auszuzahlen. Zwar ist dies nur der erste Schritt und die genaue Konzeption der Auszahlungswege muss noch erfolgen, dennoch ist dies ein wichtiger Schritt. Unser Ziel dabei ist es: Bürgerinnen und Bürger zukünftig unbürokratisch und sozial gerecht zu entlasten.
- Anhebung des Sonderausgabenabzugs für Rentenversicherungsbeiträge
Rentenversicherungsbeiträge können derzeit nur in einem begrenzten Umfang angesetzt werden. Um einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten entgegenzuwirken und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf vor, den steuerlichen Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen bereits ab dem Jahr 2023 in voller Höhe zuzulassen und somit für eine Entlastung allein für das Jahr 2023 von mehr als 3 Mrd. Euro.
- Anhebung des Sparer-Pauschbetrags
Ebenso sieht der Gesetzesentwurf eine Entlastung von Sparerinnen und Sparern durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro vor.
- Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Kommunen verlängert
Kommunale Dienstleistungen bleiben für zwei weitere Jahre bis 2025 von der Umsatzsteuer befreit. Dafür haben wir die entsprechende Übergangsregelung im Umsatzsteuergesetz (§2b) verlängert. Damit verschaffen wir den Kommunen in den aktuellen Krisen eine steuerliche und bürokratische Atempause.