Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022, eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz und einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz-Spitzenausgleich beschlossen.
Das Jahressteuergesetz enthält die wichtige Rechtsgrundlage für den Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, der auch für die Auszahlung des Klimageldes genutzt werden kann. Dieser direkte Auszahlungsmechanismus wird sehr dringend benötigt, sowohl für zielgenaue Entlastungen als auch für das Klimageld. Jede weitere Verzögerung sollte in diesem Sinne vermieden werden.
Wir vermissen in diesem Gesetzesentwurf weiterhin ein Gesamtkonzept für eine schnelle Einführung des Klimageldes. Es ist zu begrüßen, dass das Finanzministerium den Weg über die Steuer-ID eingeschlagen hat. Das ist erforderlich, um ein entsprechendes digitales Register für das Klimageld anzulegen. Allerdings bietet der Gesetzesentwurf keine Lösung für Menschen ohne Konto. Es liegen verschiedentlich Vorschläge auf dem Tisch, z. B. die Nutzung bestehender Systeme im Bereich der Grundsicherung. Hier besteht noch Gesprächsbedarf.
Wir unterstützen die Steuererleichterungen für Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen. Endlich werden steuerrechtliche Hindernisse für den
Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Es ist wichtig, das Steuerrecht so zu gestalten, dass es die nötigen Investitionen in die ökologische Modernisierung fördert.