Die Bilanz der Finanzkrise 2008 und der damit verbundenen Bankenrettungen ist verheerend. Bis Ende 2017 betrugen die Kosten für den Steuerzahler mindestens 59 Milliarden Euro, wie aus einer kleinen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode hervorging (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/042/1904243.pdf). Da viele Hilfen noch nicht abgeschlossen sind, dürfte die endgültige Summe sogar deutlich darüber liegen.
Zur Stabilisierung der Finanzmärkte hat der Bund 2010 das Sondervermögen „Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute“ (RSF) geschaffen, in welchen die Banken zwischen 2011 und 2014 insgesamt 2,3 Milliarden Euro einzahlten. Seit 2015 wir die Bankenabwicklung einheitlich auf europäischer Ebene geregelt, weswegen die Bankenabgabe seitdem in den europäischen Abwicklungsfonds (SRF) fließt. Wenn dieser 2023 vollständig gefüllt ist, entfällt die Zweckbindung des nationalen Restrukturierungsfonds.
Die Bundesregierung muss daher über die Verwendung der Altmittel des Restrukturierungsfonds entscheiden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass weder die Kreditinstitute einen Anspruch auf Rückzahlung der Altmittel hätten noch eine Überführung des Geldes in den allgemeinen Haushalt möglich sei. Die Verwendung der Altmittel zur Tilgung eines Teils der Altschulden des Finanzmarktstabilisierungsfonds hingegen, welcher momentan einen Verlust von 22,8 Milliarden Euro aufweist, könnte in Betracht gezogen werden.
Die Steuerzahler*innen haben die Banken in der Finanzkrise mit Milliarden gerettet. Die Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zu nutzen, um nun wenigstens einen kleinen Teil der Kosten abzudecken, halte ich vor diesem Hintergrund für schlüssig und richtig. Das ist nicht nur im Sinne verantwortungsvoller Haushaltsführung, sondern auch ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Eine Auszahlung der Altmittel an die Banken hingegen wäre weder rechtlich sauber noch gegenüber dem Steuerzahler vertretbar.