Im Update zum Ende der 22. Sitzungswoche geht es abermals um den Bundeshaushalt, um die Ergebnisse der COP28-Konferenz in Dubai, um die Finalisierung des Kreditzweitmarktgesetzes und die Novellierung des Parteiengesetzes.
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Haushalt 2024
Die Hängepartie hat ein Ende – so Vieles stand auf dem Spiel, dennoch konnten wir mit unseren Koalitionspartnern auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Die jetzt erzielte Einigung zum Haushalt 2024 schafft Sicherheit und Planbarkeit für die Menschen in diesem Land. Das ist ein wichtiges Signal an die Bundesländer, an die Unternehmen, an die Wirtschaft und an all jene, die sich mit uns auf den Weg der sozial-ökologischen Transformation gemacht haben.
Es wurde eine gemeinsame Lösung gefunden, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 Rechnung trägt. Eine gute Lösung, weil der Klima- und Transformationsfonds im Wesentlichen erhalten bleibt und Sozialleistungen unangetastet bleiben. Das Bürgergeld wird nicht gekürzt und die Kindergrundsicherung kommt. Zur Gegenfinanzierung werden wir klimaschädliche Subventionen im Umfang von drei Milliarden Euro abbauen.
Das sind zwei wichtige Signale: Ausgaben für wichtige Projekte im Bundeshaushalt, die den sozialen Zusammenhalt und das Miteinander stärken, wurden abgesichert, gleichzeitig sind wir einen Schritt weiter bei der ökologischen Transformation und dem Abbau klimaschädlicher Subventionen.
Zukunft gibt es nicht zum Nulltarif
Trotz der immensen Herausforderungen haben wir einen tragfähigen Haushalt für das kommende Jahr aufgestellt. Auch in den kommenden Jahren braucht es aber höhere Investitionen, um die Modernisierung des Landes voranzutreiben, die Infrastruktur zu erneuern und klimaneutrales, sozial gerechtes Wachstum möglich zu machen. Wir setzen uns daher weiterhin für eine Reform der Schuldenbremse ein, um unentbehrliche Investitionen in die Zukunftschancen Deutschlands zu ermöglichen.
Wahlen zur Halbzeit der Legislaturperiode
Diese Woche haben wir unseren Fraktionsvorstand mit unseren beiden Vorsitzenden Britta Hasselmann und Katharina Dröge bestätigt. Auch Jamila Schäfer und ich wurden wiedergewählt: Wir freuen uns auf die nächsten zwei Jahre als Sprecher*innen-Duo der bayerischen Landesgruppe der Grünen im Bundestag, insbesondere auf die Zusammenarbeit der ebenfalls frisch gewählten Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktion Katha Schulze und ihrem Stellvertreter Johannes Becher.
Ende des fossilen Zeitalters bricht an
Wir freuen uns sehr über den Durchbruch auf der Weltklimakonferenz, welcher auch dank des unermüdlichen Einsatzes der deutschen Delegation und unserer Außenministerin Annalena Baerbock erzielt werden konnte. Auch wenn der zuvor von mehr als 100 Staaten geforderte Phase-Out letzten Endes im Abschlusstext nicht vorkommt, wurde in Dubai die Verpflichtung, den Ausstieg bei Erdöl, fossilem Gas und Kohle bis 2050 zu bewerkstelligen, festgehalten. Wir sind froh, dass die Beharrlichkeit in der deutschen Klima-Außenpolitik zu dieser diplomatischen Errungenschaft geführt hat und würdigen dieses Zeichen der globalen Verantwortlichkeit. Zudem wurde deutlich: Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien, denn der Abschlusstext sieht vor, die Kapazität der erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz in diesem Zeitraum zu verdoppeln.
Durchbruch bei globaler Klimagerechtigkeit
Deutschland hat sich im Verbund mit seinen Partnern jedoch nicht nur für den Ausstieg aus den fossilen Energien entschieden, sondern auch dafür, die verletzlichsten Staaten der Welt zu unterstützen. In einem historischen Schritt wurde der Fonds für Verluste und Schäden auf der Eröffnungssitzung des COP28-Gipfels beschlossen. Die Entwicklungsländer bauen darauf, dass die entwickelten Industrienationen finanzielle Kompensation für einen Teil der bereits eingetretenen Zerstörung leisten. Die Bundesregierung hat von den über 600 Millionen Dollar Startfinanzierung die ersten 100 Millionen zugesagt. Für die Menschen im Globalen Süden ist das ein wichtiger Schritt, mit dem wir Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufbauen.
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Mit dem am 14. Dezember beschlossenen Kreditzweitmarktförderungsgesetz schaffen wir nun auch ein zentrales Instrument, dem auf der EU-Ebene schon im Jahr 2018 die höchste Priorität eingeräumt wurde, um den Kreditzweitmarkt und Kreditdienstleister europaweit einheitlich zu regulieren. Der Sekundärmarkt für notleidende Kredite war bisher in der EU stark fragmentiert. Mit einer Harmonisierung der Regulatorik und einer Steigerung der Transparenz wird der Sekundärmarkt mit dem Gesetz aus Verbraucherschutzsicht verbessert. Zudem haben wir während der Beratung einige Teile geregelt, die eigentlich Teil des Wachstumschancengesetzes angehängt. Die wesentlichen Teile etwa mit einer Investitionsprämie für Energieeffizienz, Förderungen des Mietwohnungsbaus und Bürokratieabbau blockieren CDU und CSU nach wie vor im Bundesrat – zu Lasten vor allem der deutschen Wirtschaft. Das habe ich in meiner Rede im Plenum deutlich gemacht.
Novelle des Parteiengesetzes
Parteien sind wesentliche Vermittler zwischen Staat und Gesellschaft, sie haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Mit dieser Aufgabe geht die zentrale Pflicht zur Offenlegung ihrer Finanzierung einher. Für uns Grüne im Bundestag ist die Offenlegung von finanziellen Abhängigkeiten und potenziellen Interessenkonflikten der jeweiligen Parteien essenziell. Wir stellen damit Transparenz im politischen Wettbewerb her und stärken das Vertrauen der Bürger*innen in unser Parteiensystem. Für die Offenlegung von Parteiensponsoring schaffen wir mit der Änderung des Parteiengesetzes die von uns lange geforderte gesetzliche Grundlage. Damit haben Parteien künftig die Pflicht, Einnahmen aus Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem gesonderten Bericht offenzulegen. Mit der Reform sind Großspenden ab 35.000 Euro künftig unverzüglich anzuzeigen und zu veröffentlichen. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro.
Anhebung der staatlichen Teilfinanzierung
Die Reform des Parteienrechts enthält noch weitere Elemente. So schaffen wir die Möglichkeit von digitaler Partizipation an der Parteiarbeit — digitale und hybride Formate, Möglichkeiten für eine breitere Teilhabe und damit einer umfassenderen Verankerung der Parteien in der Gesellschaft. Parteien brauchen eine gute finanzielle Grundausstattung, damit sie in unserer lebendigen Demokratie ihre Rolle als Vermittlerinnen zwischen Staat und Gesellschaft gut wahrnehmen können. Wir heben daher die absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien an – mit einer guten Begründung und ohne den verfassungsrechtlich möglichen Spielraum auszureizen. Wir halten uns damit an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, das die letzte Anhebung 2018 mangels einer ausreichenden Begründung der Höhe für nichtig erklärte.
Der Mehrbedarf ergibt sich aufgrund der einschneidenden Veränderung im Bereich der Digitalisierung (die Nutzung sozialer Medien und des Risikos von Cyberangriffen) sowie des verstärkten Einsatzes innerparteilicher Instrumente der Partizipation (mehr direktdemokratische Verfahren).
Selbstverständlich werden in einer Sitzungswoche viel mehr Gesetze besprochen und mehr Ziele gefasst, finden mehr nennenswerte Veranstaltungen statt und geschehen mehr wichtige Ereignisse in der Welt als in dem Beitrag aufgeführt werden können. Bei meinen Beiträgen zur politischen Lage in Berlin handelt es sich ausschließlich um eine gezielte Auswahl, die von mir genauer beleuchtet wird.
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