Gerechte Entlastung statt leerer Versprechen
Union und SPD setzen bei der Entlastung vor allem auf die Einkommensteuer. Wer keine oder nur wenig Einkommensteuer zahlt, profitiert davon kaum. Das betrifft einen erheblichen Teil der Beschäftigten.
Rund 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten zahlen keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer. Wer ausschließlich die Einkommensteuer senkt, entlastet diese Menschen kaum.
Gleichzeitig zahlen sie im Verhältnis hohe Sozialabgaben, etwa für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Wir Grüne schlagen einen anderen Weg vor: Wir wollen den steuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anheben, den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöhen und zugleich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung senken. Eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte würde gerade kleine und mittlere Einkommen erreichen – auch die, die eine reine Einkommenssteuersenkung nicht entlastet. Eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen könnte durch die Senkung der Krankenkassenbeiträge um rund 300 Euro im Jahr entlastet werden, eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Bruttoeinkommen um rund 800 Euro.
Warum Einkommensteuer allein nicht reicht
Die Einkommensteuer ist progressiv. Das bedeutet: Mit höherem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Wer viel Einkommensteuer zahlt, kann durch Steuersenkungen stärker entlastet werden. Wer wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, hat davon wenig.
Bei kleinen und mittleren Einkommen sind Sozialabgaben oft der größere oder gar der einzige Abzug des Bruttoeinkommens. Deshalb muss eine Entlastung dort ansetzen, wo sie tatsächlich wirkt. Niedrigere Krankenkassenbeiträge entlasten Beschäftigte direkt. Gleichzeitig sinken die Lohnnebenkosten für Unternehmen.
Entlastung, die (nicht) ankommt
Es existiert noch immer eine deutliche Schieflage beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dabei ist Unterstützung hier besonders wichtig. Mehr als jede vierte Person in Alleinerziehendenhaushalten hat ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze. Die besondere Belastung ist steuerlich anerkannt. Das Problem liegt aber in der Form: Der Entlastungsbetrag ist ein Freibetrag. Seine Wirkung hängt deshalb vom individuellen Steuersatz ab.
Rund 30 Prozent der 1,7 Millionen Alleinerziehendenhaushalte erhalten dadurch gar keine Entlastung. Weitere 30 Prozent profitieren nur teilweise. Nur etwa 40 Prozent erreichen die volle Entlastungswirkung.
Das passt nicht zur Lebensrealität von Ein-Eltern-Familien.
Wer allein für ein Kind verantwortlich ist, trägt diese Verantwortung nicht nur dann, wenn genug Einkommensteuer gezahlt wird. Deshalb will ich den Entlastungsbetrag in ein monatliches Alleinerziehendengeld überführen.
Das ist keine neue Sozialleistung. Es ist eine andere Form, eine bereits bestehende Entlastung gerechter umzusetzen: planbar und unabhängig von der Steuerpflicht.
Kindergeld und Kinderfreibetrag: gleicher Bedarf, ungleiche Entlastung
Ein ähnlicher Widerspruch besteht beim Familienleistungsausgleich. Das Existenzminimum eines Kindes ist immer gleich, völlig unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen. Kinder brauchen Essen, Kleidung, Schulmaterial, Betreuung und Teilhabe. Dieser Bedarf steigt nicht, nur weil die Eltern ein höheres Einkommen haben.
Trotzdem fällt die staatliche Entlastung unterschiedlich aus. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren in der Regel nur vom Kindergeld. Familien mit hohen Einkommen können über Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) stärker entlastet werden. Im Jahr 2026 kann die zusätzliche Entlastung gegenüber dem Kindergeld bei hohen Einkommen rund 1.300 Euro pro Kind und Jahr betragen.
Deshalb will ich die Entlastungsschere zwischen Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag schrittweise verringern. Maßstab sollte stärker der Bedarf des Kindes sein, nicht der Steuersatz der Eltern.
Ehe schützen, Familien fördern
Auch das Ehegattensplitting braucht eine Weiterentwicklung. Es wird oft mit der Unterstützung von Familien begründet, ist aber völlig unabhängig von Kindern. Es begünstigt vor allem große Einkommensunterschiede innerhalb einer Ehe. Kinderlose Ehen können profitieren, Alleinerziehende gar nicht.
Verantwortung in der Ehe soll steuerlich weiter anerkannt werden. Aber der Staat muss nicht unbegrenzt große Einkommensunterschiede innerhalb einer Ehe privilegieren. Deshalb will ich das Ehegattensplitting schrittweise weiterentwickeln und den Splittingvorteil perspektivisch auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzen.
Familienförderung sollte dort ansetzen, wo Verantwortung für Kinder übernommen wird – nicht allein beim Trauschein.
Öffentliche Mittel sollten deshalb stärker Familien mit Kindern zugutekommen und weniger die Höhe des Einkommensunterschieds innerhalb einer Ehe fördern.
Rosenschere statt Rasenmäher
Entlastung muss ehrlich finanziert werden. Eine pauschale Umsatzsteuererhöhung würde gerade Menschen mit kleinen Einkommen besonders belasten. Ich bin deswegen gegen die Rasenmäher-Methode, sondern stattdessen für die Rosenschere.
Das heißt: gezielt dort ansetzen, wo Steuerprivilegien ungerecht oder überholt sind. Dazu gehören steuerfreie Gewinne aus nicht selbst genutzten Immobilien nach zehn Jahren, steuerfreie Gewinne aus Kryptowerten nach einem Jahr, Schlupflöcher bei Share Deals, Ausnahmen bei sehr großen Erbschaften und klimaschädliche Subventionen.
So entsteht ein anderer Schwerpunkt: Arbeit entlasten, Familien gezielter unterstützen, Alleinerziehende besser erreichen und Steuerprivilegien abbauen, die vor allem sehr hohen Einkommen und gigantischen Vermögen nutzen.
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