Am 9. November 2023 habe ich im Bundestag das Kreditzweitmarktförderungsgesetz als wichtigen Schritt für Finanzstabilität und Verbraucherschutz hervorgehoben. Mit der EU-weiten Regulierung sorgen wir für mehr Transparenz und stellen sicher, dass Kreditdienstleister künftig strenger beaufsichtigt werden – ein notwendiger Schutz für Kreditnehmer*innen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Besonders begrüßen wir, dass nun auch kleine und mittlere Unternehmen unter den Verbraucherschutz fallen. Gleichzeitig leisten wir mit diesem Gesetz einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität in Europa, indem wir den Umgang mit notleidenden Krediten harmonisieren. Unser Ziel bleibt jedoch, Krisen frühzeitig zu verhindern, anstatt sie nur zu verwalten. In den weiteren Beratungen behalten wir den Verbraucherschutz besonders im Blick.
Meine Rede in voller Länge