Grüne Bundestagsabgeordnete Rebecca Lenhard und Sascha Müller fordern Konsequenzen aus der Entscheidung:
Nürnberg/Berlin, 2. Mai 2025 – Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei“ bezeichnet. Damit ist die Partei erstmals in ihrer Gesamtheit bundesweit als verfassungsfeindlich eingestuft worden.
Diese Entscheidung signalisiert: Unsere Demokratie darf nicht von Parteien wie der AfD untergraben werden, die systematisch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung angreifen. Es ist höchste Zeit, entschieden gegen diese Gefahr vorzugehen und verfassungsfeindliche Bestrebungen konsequent zu bekämpfen.
Rebecca Lenhard, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), stellt klar: „Die AfD ist eine rechtsextreme Bedrohung für unsere Demokratie – nun auch offiziell vom Verfassungsschutz bestätigt. Die Einstufung des Verfassungsschutzes unterstreicht den Ernst der Lage und bestätigt den demokratischen Auftrag zur Verteidigung unserer Verfassung und unserer freiheitlichen Ordnung. Es ist höchste Zeit für ein Verbotsverfahren.“
Sascha Müller, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), kommentiert: „Die AfD ist kein normaler politischer Akteur, sondern eine gesichert rechtsextremistische Partei, die unsere Verfassung angreift und sich immer weiter radikalisiert. Als zweitgrößte Fraktion im Bundestag hat sie die parlamentarischen Mittel, um die freiheitliche Ordnung von innen heraus zu untergraben. Wer ihre ‚Normalisierung‘ fordert, verharmlost diese Bedrohung, die unsere Demokratie und den Rechtsstaat gefährdet.“
Einig sind sich Rebecca Lenhard und Sascha Müller, dass das Urteil den Ernst der Lage unterstreiche und den demokratischen Auftrag zur Verteidigung unserer Verfassung und Demokratie bestätige. „Die heutige Veröffentlichung des Verfassungsschutzes ist ein Weckruf an alle, die diese Gefahr leugnen – Parlament und Bundesregierung müssen jetzt handeln, insbesondere CDU/CSU“, so die beiden Bundestagsabgeordneten.
Hintergrund zur Entscheidung:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stützt seine Einstufung auf ein über 1.100 Seiten starkes Gutachten, das systematische Verstöße der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung dokumentiert. Kernvorwürfe sind ein ethnisch-exklusives Gesellschaftsmodell, Kontakte zu rechtsterroristischen Netzwerken und der Missbrauch parlamentarischer Mittel zur Unterwanderung des Rechtsstaats. Die künftige Bundesregierung steht unter Druck, sich eindeutig gegen die Partei zu positionieren. Bereits im Januar 2025 lagen dem Bundestag zwei Gruppenanträge (20/13750, 20/14105) vor, die ein Verbotsverfahren nach Art. 21 GG prüfen sollen. Sascha Müller hat den Gruppenantrag Drucksache 20/14105 vom Dezember 2024 unterstützt.