Zur heutigen Annahme des Jahressteuergesetzes 2022 im Bundesrat gegen den Willen der bayerischen Staatsregierung erklären Sascha Müller MdB, Sprecher der Landesgruppe Bayern der Grünen im Deutschen Bundestag, und Tim Pargent MdL, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag:
Sascha Müller:
„Große finanzielle und bürokratische Entlastungen für Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern können zum 1. Januar 2023 in Kraft treten – gegen den erklärten Willen der Staatsregierung im Bundesrat. Zu den Entlastungen gehören höhere Freibeträge beim Homeoffice, vor allem aber die deutliche Erleichterung bei Solarstrom vom eigenen Dach – von der mehrwertsteuerfreien Installation der Anlage bis zur steuerfreien Stromeinspeisung bei Anlagen bis zu 30 Kilowatt. Die Staatsregierung war bereit, dies durch eine Anrufung des Vermittlungsausschuss zu verzögern oder zu torpedieren, nur um größere Steuerprivilegien für wenige reiche Erben von Villen oder Mietshäusern zu erreichen. Zum Glück ist die Bayerische Staatsregierung mit ihrem Schmierenstück gescheitert. Der Bundesrat hat vernünftig entschieden und dem Jahressteuergesetz mit Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Weg frei, dass Bürger*innen weiter entlastet werden können in dieser Energiekrise.“
Tim Pargent:
„Die Staatsregierung macht Politik gegen die Menschen in Bayern. Entweder kennt sie das Erbschaftsteuerrecht nicht oder sie verkauft die Menschen für dumm. Die höchstrichterlich geforderten Veränderungen bei der Bewertung von Immobilien abzulehnen, lässt am Rechtstaatsverständnis der Söder-Regierung zweifeln. Geradezu absurd wäre eine angedrohte Verfassungsklage gegen eine Regelung, die das Verfassungsgericht selber eingefordert hat. Auch mit dem sozialen Gewissen scheint es nicht weit her. Omas kleines Häuschen ins Schaufenster zu stellen, wenn in Wahrheit die Reichsten der Gesellschaft begünstigt werden sollen, ist schäbig. Die Ampel vollzieht ausschließlich die Vorgaben des Verfassungsgerichtes. Selbst genutzte Immobilien werden bei Vererbung weiterhin steuerfrei bleiben, wenn sie weniger als 200 Quadratmeter Wohnfläche haben. Hier ändert sich überhaupt nichts. Die hohen Freibeträge von 400.000 Euro je Kind kommen zudem noch oben drauf.“
Hintergrund:
Die Ampel-Koalition legt zahlreiche steuerliche Verbesserungen mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG22) vor und vollzieht damit auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Bewertung von Immobilien im Erbfall. Mit den im JStG22 vorgesehenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst. Die ImmoWertV wurde zuletzt 2021 durch das Bundesinnenministerium unter Leitung von Horst Seehofer (CSU) aktualisiert.
In der Regel kommt das Vergleichswertverfahren für selbst genutzte Immobilien zum Einsatz, das mit dem JStG22 nicht verändert wird. Ebenfalls nicht verändert wird, dass selbst genutzte Immobilien bis 200 qm Wohnfläche (beim überlebenden Ehepartner*in sogar gänzlich unabhängig von der Wohnfläche) zusätzlich zu den Freibeträgen steuerfrei vererbt werden können, wenn diese Selbstnutzung mindestens 10 Jahre andauert (sofern Eltern an ihre Kinder vererben bzw. an die Enkel, falls die Kinder bereits verstorben sein sollten). Bei Wohnflächen über 200 qm muss auch nur der übersteigende Teil versteuert werden, falls die Freibeträge bereits ausgeschöpft sein sollten.
Unabhängig von zu vererbenden Immobilien gelten Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner*innen, 400.000 Euro je Kind und 200.000 Euro je Enkelkind. Außerdem existiert die Möglichkeit die Steuerschuld zu stunden und über 10 Jahre hinweg zu begleichen.
Die meisten Erbschaften sind damit von den Änderungen im JStG22 nicht betroffen.
Die Ampel hat gegenüber der Union am Dienstag, 13.12.22 bereits signalisiert, einer Anhebung der Freibeträge nicht im Weg zu stehen, sofern sich die Länder hier einigen. Die Erbschaftsteuer kommt den Ländern vollumfänglich zu Gute und eventuelle Mindereinnahmen belasten daher auch voll die Landeshaushalte.