Der Deutsche Bundestag lehnt heute unseren Gesetzentwurf ab, mit dem rund 2,5 Milliarden Euro aus der früheren nationalen Bankenabgabe für den Abbau der Kosten der Finanzkrise hätten genutzt werden können. Damit verweigert die Koalition eine notwendige gesetzliche Regelung – und nimmt in Kauf, dass die Mittel am Ende an die Banken zurückgezahlt werden.
Die sogenannten Altmittel stammen aus dem Restrukturierungsfonds, in den Banken zwischen 2011 und 2014 eingezahlt haben. Der ursprüngliche Zweck dieser Mittel ist seit dem 1. Januar 2024 entfallen. Ohne neue Zweckbestimmung drohen Rückerstattungsansprüche der Banken.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, die Altmittel auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds zu übertragen und damit das dort bestehende Defizit von über 21 Milliarden Euro zu verringern. Dieses Defizit ist eine direkte Folge der staatlichen Rettungsmaßnahmen während der Finanzkrise und wird bislang vollständig von der Allgemeinheit getragen.
„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich Banken an den Kosten der Finanzkrise beteiligen. Die Koalition entscheidet sich heute bewusst dagegen – zulasten der Steuerzahler*innen.“
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Altmittel in einen sogenannten Mittelstandsfonds zu überführen. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Modells ist jedoch zweifelhaft. Entsprechend prüft das Bundesministerium der Finanzen die Konstruktion seit Beginn der Legislaturperiode – bislang ohne Ergebnis. Banken haben bereits erfolgreich auf Herausgabe der Mittel geklagt.
Unser Gesetzentwurf schafft dagegen Rechtsklarheit im Sinne der Steuerzahler*innen.
"Die Koalitionsfraktionen tragen mit ihrem Votum die Verantwortung dafür, dass der Schwebezustand anhält – und dass am Ende 2,5 Milliarden Euro an die Banken zurückfließen könnten."