Die Bundesregierung plant, ab 2026 die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer anzuheben. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt: Es handelt sich um eine teure Subvention, die vor allem den Wohlhabenden zugutekommt. Statt sozial gerecht zu sein, verstärkt diese Maßnahme bestehende Ungleichheiten: Die reichsten Haushalte profitieren deutlich mehr als Geringverdienende.
Sozial unausgewogen: Das oberste Einkommensfünftel profitiert mit durchschnittlich 539 Euro pro entlasteter Person, das unterste nur mit 196 Euro. Je Steuerpflichtigem ergibt sich sogar eine Entlastung von 309 Euro bei den oberen 20 % – aber nur 31 Euro bei den unteren. Die Einkommensstärksten erhalten also das Zehnfache der Entlastung der Einkommensschwächsten. Viele Geringverdienende profitieren zudem gar nicht – weil sie unterhalb der Steuerpflicht liegen oder kaum absetzbare Werbungskosten haben.
Geschlechterungerecht: Besonders benachteiligt sind Frauen. Laut Mikrozensus pendeln Männer deutlich häufiger lange Strecken: Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen legen über 25 km zur Arbeit zurück – und profitieren dadurch deutlich stärker von der Entfernungspauschale. Frauen, die häufiger kürzer pendeln, in Teilzeit arbeiten oder wohnortnah beschäftigt sind, erhalten entsprechend weniger oder gar nichts.
Milliardenschwerer Rückschritt: Die Maßnahme verursacht über 1,1 Milliarden Euro Mindereinnahmen im Jahr 2026 (volle Jahreswirkung), bis 2030 steigen die Kosten auf knapp 2 Milliarden Euro jährlich – Mittel, die dann für den dringend nötigen Ausbau von Bus, Bahn, Radwegen oder bezahlbarer Mobilität im ländlichen Raum fehlen.
Politisch unverantwortlich: Auf Nachfrage gibt die Bundesregierung an, keine Daten zu den sozialen und regionalen Wirkungen der Pauschale zu haben. Umwelt-, Sozial- und Gleichstellungsverbände wurden nicht einbezogen – eine Beteiligung könne „im Gesetzgebungsverfahren“ erfolgen. Damit ignoriert die Regierung nicht nur ihre eigenen Klimaziele, sondern auch die Verpflichtungen aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, klimaschädliche Subventionen abzubauen.
Die Entfernungspauschale ist ein Instrument von gestern. Was wir stattdessen brauchen, ist eine gerechte und klimawirksame Reform. Eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages käme allen Arbeitnehmer*innen zugute und würde zudem die Finanzverwaltungen entlasten. In Kombination mit einem gestaffelten Klimageld und einer zielgenaueren Entfernungspauschale je nach Ausbauqualität und Zumutbarkeit des ÖPNV wäre dies eine sozial und ökologisch gerechte Alternative. Ein Blick beispielsweise nach Österreich zeigt, wie es funktionieren könnte.