In der politischen Debatte wird häufig darüber gesprochen, wie man „die Mitte“ entlasten kann. Besonders häufig geht es dabei um die Einkommensteuer – etwa um die Frage, ab welchem Einkommen der Spitzensteuersatz greift.
Ein Vorschlag aus der Union war zuletzt, diese Grenze deutlich nach oben zu verschieben. Gleichzeitig warnen viele Ökonom*innen davor, dass ohne politische Reformen die Sozialbeiträge – insbesondere zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – weiter steigen könnten.
Um zu verstehen, welche Maßnahmen tatsächlich wen entlasten, lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie sich Steuern und Sozialabgaben heute verteilen.
Ein kurzer Blick auf das Steuersystem
Das deutsche Einkommensteuersystem ist progressiv. Das bedeutet: Man zahlt nicht einen festen Prozentsatz auf das gesamte Einkommen.
Stattdessen steigt der Steuersatz schrittweise mit jedem zusätzlichen Euro Einkommen. Der sogenannte Grenzsteuersatz gilt also immer nur für den jeweils nächsten verdienten Euro.
Beispiele entlang verschiedener Einkommen
Für die folgenden Berechnungen nehmen wir folgende Situation an: Eine alleinstehende Person ohne Kinder, gesetzlich versichert, Steuerklasse I. Außerdem wird angenommen, dass etwa 1.500 € steuerlich absetzbar sind – etwa durch Werbungskostenpauschale, Spenden oder Gewerkschaftsbeiträge. Für Paare ohne Kinder lassen sich die Werte grob verdoppeln, auch wenn die genaue Aufteilung der Einkommen eine Rolle spielt. Alle Werte sind zur besseren Übersichtlichkeit auf 50 € Beträge gerundet.
Abb. 1: Darstellung des Jahresnettoeinkommens sowie der Abgaben wie Lohnsteuer, Sozialabgaben und Solidaritätsbeitrag im Bezug auf das Jahresbruttoeinkommen.
Bis zu einem Jahreseinkommen von rund 18.000 € fällt praktisch keine Lohnsteuer an. Etwa 100 € Lohnsteuer ergeben sich bei diesem Bruttoeinkommen. Dennoch entstehen bereits 3.350 € Sozialabgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Netto bleiben etwa 14.550 €.
Bereits hier wird ein zentraler Punkt sichtbar: Für niedrige Einkommen spielen Sozialabgaben eine deutlich größere Rolle als Steuern.
Etwa jede*r fünfte Vollzeitbeschäftigte verdient weniger als dieses Einkommen.
Bei 33.000 € brutto ergeben sich ungefähr:
- 2.650 € Lohnsteuer
- 7.200 € Sozialabgaben
- 23.150 € Netto
Median-Einkommen: 52.150 €
Das Median-Bruttoeinkommen lag zuletzt bei rund 52.150 €.
Das bedeutet: Die Hälfte der Beschäftigten verdient weniger, die andere Hälfte mehr.
Bei diesem Einkommen fallen etwa an:
- 7.000 € Lohnsteuer
- 11.350 € Sozialabgaben
- 33.800 € Netto
Das heißt für über die Hälfte der Beschäftigten machen Sozialabgaben den größten Teil der Abgaben vom Bruttolohn aus (vereinfacht, gemeinsam veranlagte Paare werden nicht dediziert betrachtet).
Spitzensteuersatz: etwa 88.500 €
Erst bei ungefähr 88.500 € Bruttoeinkommen greift der Spitzensteuersatz von 42 %.
Bei diesem Einkommen ergeben sich ungefähr:
- 18.200 € Lohnsteuer
- 17.150 € Sozialabgaben
- 53.150 € Netto
Wichtig ist dabei eine häufig missverstandene Tatsache:
Auch wenn der Grenzsteuersatz 42 % beträgt, liegt der durchschnittliche Steuersatz auf das gesamte Brutteinkommen hier bei knapp unter 21 %.
Selbst inklusive Sozialabgaben liegt die gesamte Abgabenquote hier bei etwa 40 % des Bruttoeinkommens.
Der Solidaritätszuschlag spielt für die Einkommen bis hier übrigens praktisch keine Rolle – er fällt hier nicht an.
Ab etwas über 100.000 € Jahresbrutto steigen viele Sozialabgaben nicht weiter.
Grund ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.
Ab diesem Einkommen werden zusätzliche Einkommensteile nicht mehr zur Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung herangezogen.
Ein Vorschlag aus der CDU sieht vor, die Grenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 € zu versteuerndes Einkommen zu verschieben.
Die Frage ist: Wer würde davon profitieren?
Die Modellrechnung zeigt:
- 18.000 € Einkommen: 0 € Entlastung
- 33.000 € Einkommen: etwa 12 € Entlastung im Jahr
- Median-Einkommen: etwa 131 € Entlastung
- 88.500 € Einkommen: etwa 763 € Entlastung
Abb. 2: Darstellung der Veränderung des Jahresnettoeinkommens bei Umsetzung des Vorschlags von Linnemann.Damit würde mehr als die Hälfte der Beschäftigten höchstens rund 131 € pro Jahr sparen – viele deutlich weniger.
Ein unterschätzter Faktor: steigende Sozialbeiträge
Gleichzeitig könnte sich ein anderer Effekt deutlich stärker auswirken. Wenn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa nur um 1 Prozentpunkt steigen, verändert sich das Bild deutlich.
Dann ergibt sich unter einbeziehung der von Linnemann vorgeschlagenen Verschiebung des Spitzensteuersatzes auf 80.000 € zvE:
- 18.000 € Einkommen: etwa 66 € weniger Netto
- 33.000 € Einkommen: etwa 110 € weniger Netto
- Median-Einkommen: etwa 52 € weniger Netto
- 88.500 € Einkommen: noch etwa 550 € mehr Netto
Abb. 3: Darstellung der Veränderung des Jahresnettoeinkommens bei Umsetzung des Vorschlags von Linnemann sowie eines um 1 % gestiegenen Beitrag zur GKV.Der Effekt der Steuerreform würde für viele Menschen also durch höhere Sozialbeiträge teilweise oder vollständig aufgehoben.
Eine andere Möglichkeit wäre, den Grundfreibetrag um 5 % zu erhöhen – auf knapp 13.000 €.
Abb. 4: Darstellung der Veränderung des Jahresnettoeinkommens bei einer Erhöhung des Grundfreibetrags um 5 % sowie der ersten Tarifzonengrenze um 3 %.Davon würden mittlere Einkommen stärker profitieren als von einer Verschiebung des Spitzensteuersatzes, weil ein größerer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Kleine Einkommen können aber auch mit einer Erhöhung des Grundfreibetrags kaum oder gar nicht erreicht werden.
Was man daraus lernen kann
Die Modellrechnungen zeigen einige wichtige Punkte:
- Niedrige und mittlere Einkommen werden besonders durch Sozialabgaben belastet, häufig mit über 20 % des Bruttolohns.
- Mehr als die Hälfte der Beschäftigten zahlt weniger als 13,5 % Einkommensteuer auf ihr Brutto (Abb. 5).
- Wer unter etwa 1.500 € brutto im Monat verdient, kann durch Einkommensteuerreformen praktisch nicht entlastet werden – weil er kaum Lohnsteuer zahlt.
- Der durchschnittliche Steuersatz auf das Jahresbruttoeinkommen ist in der Regel deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz (Abb. 6).
- Eine Verschiebung des Spitzensteuersatzes entlastet vor allem höhere Einkommen.
- Mittlere Einkommen profitieren stärker von einer Erhöhung des Grundfreibetrags.
- Der Solidaritätsbeitrag ist für die meisten Menschen irrelevant.
Abb. 5: Höhe der Lohnsteuer sowie Sozialabgaben in Prozent in Bezug auf das Jahresbruttoeinkommen mit Betrachtung des Medians.
Abb. 6: Betrachtung des Durchschnittssteuersatzes sowie der gesamten Abgabelast im Bezug auf das Jahresbruttoeinkommen von 88.500 €.
Fazit
Wenn es darum geht, breite Teile der Bevölkerung zu entlasten, spielt die Stabilisierung der Sozialabgaben eine zentrale Rolle. Denn für viele Beschäftigte sind Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bereits heute der größte Abgabenposten.
Eine nachhaltige Entlastung der Mitte bedeutet deshalb vor allem:
steigende Sozialbeiträge verhindern – ohne gleichzeitig Leistungen abzubauen. Genau an solchen Lösungen arbeite ich mit meiner Fraktion derzeit.