Im Bundestag haben wir am 19. Dezember 2025 das sogenannte Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz diskutiert – ein sperriger Name für ein wichtiges Stück Bankenregulierung. Dahinter stecken die europäische Umsetzung von CRD VI und CRR III, also der letzten Bausteine des internationalen Regelwerks Basel III, das nach der Finanzkrise entwickelt wurde, um Banken stabiler zu machen.
Auch wenn das technisch klingt: Es geht ganz konkret darum, Finanzkrisen zu verhindern, Schlupflöcher zu schließen und Steuergeld besser zu schützen. Die Rede habe ich dazu in einer Plenarsitzung im Dezember 2025 gehalten.
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Meine Rede zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz VIDEO ⸻
CRD VI und CRR III – was steckt dahinter? Mit dem Gesetz werden die europäische Bankenrichtlinie CRD VI und die Verordnung CRR III in deutsches Recht umgesetzt. Diese beiden Regelwerke sind Teil des sogenannten EU-Bankenpakets, mit dem die letzten offenen Punkte des globalen Standards Basel III in der EU verankert werden. Ziel ist, dass Banken mehr eigenes Kapital vorhalten, Risiken realistischer bewerten und Krisen besser überstehen – damit sie nicht wieder mit Steuergeld gerettet werden müssen.
In meiner Rede habe ich deutlich gemacht: Vereinfachungen sind wichtig, pauschale Deregulierung hingegen der falsche Weg. Wo Regeln unnötig kompliziert sind, wollen wir sie proportional gestalten – etwa für kleinere Institute. Aber die Lehren aus der Finanzkrise dürfen wir nicht vergessen.
Mehr Kontrolle für Zweigstellen aus Drittstaaten Ein Kernpunkt von CRD VI ist der Umgang mit Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU. Bisher gab es hier Aufsichtslücken: Manche Institute konnten relativ frei über einfache Zweigstellen in der EU aktiv sein, ohne dass überall die gleichen, strengen Regeln galten.
Künftig gelten für diese Zweigstellen einheitliche europäische Aufsichtsstandards. Die Aufseher bekommen klarere Befugnisse, zum Beispiel können sie verlangen, dass eine große Drittstaatenbank statt einer losen Zweigstelle eine richtige Tochterbank in der EU gründet, die voll reguliert ist.
Das ist ein wichtiger Fortschritt für die Finanzstabilität – gerade auch, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber streng regulierten europäischen Banken zu verhindern.
ESG-Risiken: Nachhaltigkeit ist längst ein Finanzthema Zum ersten Mal wird mit dem Gesetz auch das Management von ESG-Risiken ausdrücklich im Kreditwesengesetz verankert. ESG steht für Environmental, Social, Governance – also Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren.
Die europäische Bankenaufsicht arbeitet seit Jahren daran, diese Risiken systematisch in die Aufsicht zu integrieren. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat dafür eigene Leitlinien vorgelegt, wie Banken Klima- und andere Nachhaltigkeitsrisiken erkennen, messen und steuern sollen.
In meiner Rede habe ich betont: Nachhaltigkeitsrisiken sind längst Finanzrisiken. Wer sie ignoriert, gefährdet nicht nur das Klima, sondern auch die Stabilität von Banken – und damit Arbeitsplätze und Ersparnisse.
Europaweit stark, regional verankert Deutschland hat eine besondere Bankenstruktur mit privaten Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Viele dieser Häuser sind vor Ort eng mit dem Mittelstand verbunden, auch bei uns in Regionen wie Mittelfranken. Eine kluge Umsetzung von CRD VI muss diese dezentralen Strukturen schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass große internationale Institute nicht durch Schlupflöcher Vorteile haben.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass Europa bei der Bankenregulierung an einem Strang zieht. Ein starker europäischer Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen macht uns widerstandsfähiger – auch im Wettbewerb mit großen US-Banken.
Mein Fazit Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz ist technischer Stoff, aber politisch hoch relevant. Es schließt Aufsichtslücken, stärkt die Kontrolle über Auslandszweigstellen, verankert ESG-Risiken im Aufsichtsrecht und setzt Basel III in Europa weiter um.
Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass Bankenregulierung stabil, nachhaltig und fair ist: Krisensicher statt dereguliert, europäisch abgestimmt statt national kleinteilig – und immer mit dem Ziel, die Allgemeinheit vor den Folgen von Bankenkrisen zu schützen.