Diese erfolgt unter anderem durch Änderungen der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur AO. Unter anderem wird die Aufschiebung der steuerlichen Festsetzungsfristen auf fünf Jahre begrenzt, die Möglichkeit für Teilabschlussbescheide – durch die Steuerpflichtigen eine frühzeitige Rechtssicherheit erlangen können – und eine qualifizierte Mitwirkungspflicht eingeführt.
Eine Festsetzungsfrist zur Begrenzung der Aufschiebung ist grundsätzlich durchaus sinnvoll, aber
diese Frist darf nicht zur Beeinträchtigung der Prüfungsgenauigkeit führen. Denn für die Aufdeckung von komplexen Sachverhalten wie beispielsweise in der jüngeren Vergangenheit Cum-Ex muss ausreichend Zeit bleiben.
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