Die Empfehlungen der Sozialstaatskommission enthalten insgesamt begrüßenswerte Ansätze für einen modernen, lebensnahen und entbürokratisierten Sozialstaat. Die Kommission erkennt zutreffend, dass Komplexität, lange Verfahren und unklare Zuständigkeiten den Zugang zu Leistungen erschweren.
Ein starker Sozialstaat als Fundament
Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist kein Selbstzweck. Er ist das Fundament einer gerechten, freien und solidarischen Gesellschaft. Er muss Menschen wirksam vor Armut schützen, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und Sicherheit in Lebensphasen bieten, in denen eigene Vorsorge nicht ausreicht.
In der Praxis scheitern jedoch insbesondere Familien viel zu häufig nicht an fehlenden Ansprüchen, sondern an:
- übermäßiger Bürokratie,
- langen und intransparenten Bearbeitungsprozessen,
- unklaren Zuständigkeiten,
- oder daran, dass ihnen zustehende Leistungen gar nicht bekannt sind.
Die Kommission erkennt diese Probleme zutreffend – und macht sie zum Ausgangspunkt ihrer Empfehlungen.
Bündelung von Sozialleistungen
Ein zentraler Ansatz der Kommission ist die Bündelung von Sozialleistungen. Ziel ist es, den ständigen Wechsel zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen zu vermeiden und Zugänge zu vereinfachen. Dieser Ansatz ist richtig – und zugleich nicht neu.
Bereits die von Lisa Paus vorangetriebene Kindergrundsicherung hätte Leistungen gebündelt, Zuständigkeitswechsel reduziert und Familien den Zugang zu Unterstützung deutlich erleichtert. Dass diese Grundidee nun erneut aufgegriffen wird, ist ausdrücklich zu begrüßen.
Positiv ist festzuhalten, dass die Kommission die strukturelle Zersplitterung des Sozialleistungssystems klar benennt. Die Vielzahl von Zuständigkeiten, Schnittstellen und unterschiedlichen materiell-rechtlichen Logiken wird zutreffend als zentrales Problem identifiziert.
Die vorgeschlagenen Reformen zielen jedoch überwiegend auf eine Neuordnung innerhalb des bestehenden Systems. Zwar wird ein einheitliches Sozialleistungssystem skizziert, dieses bleibt aber intern weiterhin differenziert ausgestaltet. Die bestehende Fragmentierung wird damit nicht aufgehoben, sondern voraussichtlich neu organisiert.
Ob dadurch tatsächlich ein grundlegend einfacheres, transparenteres und für Leistungsberechtigte leichter verständliches System entsteht, ist offen. Entscheidend ist, ob es im Gesetzgebungsprozess gelingt, materielle Regeln zu vereinheitlichen, Anspruchsvoraussetzungen zu vereinfachen und Zugänge tatsächlich spürbar zu erleichtern.
Einkommensanrechnung und soziale Wirkungen
Ein zentraler Bestandteil der Empfehlungen ist die Neuausrichtung der Einkommensanrechnung, mit dem Ziel, umfangreichere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker zu begünstigen. Erwerbsanreize sollen gestärkt und Übergänge in existenzsichernde Beschäftigung erleichtert werden.
Dieser Ansatz ist nachvollziehbar, wirft jedoch verteilungs- und sozialpolitische Fragen auf. Die vorgeschlagenen Transferentzugsraten führen dazu, dass sehr geringe Einkommen stärker auf die Sozialleistungen angerechnet werden, während höhere Einkommen relativ entlastet werden.
Auch wenn das formale soziale Schutzniveau gewahrt bleibt, sind problematische Verteilungswirkungen innerhalb des Systems möglich. Haushalte, die ihren Erwerbsumfang ausweiten können, profitieren stärker. Menschen mit begrenzten Erwerbsspielräumen – etwa aufgrund von Betreuungspflichten, gesundheitlichen Einschränkungen oder strukturellen Arbeitsmarkthürden – könnten dagegen relativ schlechter gestellt werden.
Diese Fragen werden im Bericht angesprochen, stehen aber nicht im Zentrum der Bewertung. Hier ist politische Nachsteuerung erforderlich.
Digitalisierung: großes Potenzial, klare Voraussetzungen
Die Kommission setzt stark auf eine durchgängige Digitalisierung der Sozialverwaltung. Automatisierte Verfahren, standardisierte Datenflüsse und digitale Zugänge können Verwaltungsprozesse beschleunigen und Leistungen schneller verfügbar machen.
Digitalisierung ist jedoch kein Selbstzweck. Sie setzt voraus, dass die materiell-rechtlichen Grundlagen klar, konsistent und digitaltauglich ausgestaltet sind. Ohne eine weitgehende Vereinfachung der zugrunde liegenden Regeln besteht die Gefahr, dass bestehende Komplexität lediglich technisch abgebildet wird.
Zudem muss sichergestellt sein, dass Digitalisierung persönliche Beratung ergänzt und nicht ersetzt. Menschen mit Unterstützungsbedarf, eingeschränkten digitalen Kompetenzen oder fehlendem Zugang zu digitalen Endgeräten dürfen nicht vom Sozialstaat ausgeschlossen werden.
Soziale Ursachen nicht aus dem Blick verlieren
So notwendig Reformen in der Sozialverwaltung sind – sie dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Menschen vor allem aus strukturellen Gründen auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Ein zentraler Faktor sind explodierende Mieten. Hohe Wohnkosten sind einer der Hauptgründe, warum Haushalte trotz Arbeit auf staatliche Unterstützung angewiesen bleiben. Verwaltungsmodernisierung kann hier entlasten, aber das Problem nicht lösen.
Ein moderner Sozialstaat muss deshalb immer auch mit einer aktiven Wohnungs- und Mietpolitik zusammengedacht werden.
Politische Verantwortung
Die Empfehlungen der Sozialstaatskommission bieten eine tragfähige Grundlage für die Modernisierung des Verwaltungsvollzugs. Sie sind jedoch keine Garantie für einen tatsächlich einfacheren, gerechteren und zugänglicheren Sozialstaat.
Entscheidend ist nun, ob die Bundesregierung bereit ist, dem vorgeschlagenen Umsetzungsweg zu folgen, die ermüdende Kürzungsdebatte hinter sich zu lassen und stattdessen die Potenziale einer umfassenden Modernisierung zu nutzen.
Angesichts der anhaltenden Angriffe der Union auf den Sozialstaat bestehen berechtigte Zweifel, ob diese Bereitschaft vorhanden ist. Umso wichtiger sind breite politische Mehrheiten, die Reformen ermöglichen, statt sie zu blockieren.
Ich werde die Bundesregierung auf diesem Weg konstruktiv mit eigenen Anträgen unterstützen, wo die Empfehlungen zu mehr Transparenz, Effizienz und besseren Zugängen beitragen. Zugleich werde ich dort zu weitergehenden Reformen drängen, wo soziale Gerechtigkeit, Verständlichkeit und Teilhabe noch nicht ausreichend gewährleistet sind.
Ein moderner Sozialstaat bemisst sich nicht nur an Effizienz – sondern daran, ob er unter ungleichen Lebensbedingungen gerecht wirkt.