Es geht um die Umstellung von jährlicher auf quartalsweise Abrechnung beim Zerlegungsverfahren des Steueraufkommens auf die Länder. Wir Grüne sehen das positiv, da so größere Wellenbewegungen im Kassenaufkommen der Länder vermieden werden. Der vorgeschlagene Entwurf beinhaltet keinerlei materielle Änderungen, wie z. B. des Steuertarifs oder der Bemessungsgrundlage.
Rede zu Protokoll – was bedeutet das?
Der Titel dieses Beitrages führt etwas in die Irre, da ich die Rede zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im eigentlichen Sinne gar nicht gehalten habe. Sie ist die Erste, die ich zu Protokoll gegeben habe. Das heißt, dass sie im Plenarprotokoll der Sitzung des Bundestages erscheint und so der Öffentlichkeit und den anderen Abgeordneten zur Verfügung steht.
Aber warum?
Im alltäglichen Geschäft der Plenarsitzungen kommt es regelmäßig zu Verzögerungen im Ablauf. Um endlose Sitzungen zu vermeiden, wurde deswegen die Möglichkeit geschaffen, Debatten abzukürzen, indem manche Reden nicht zur Aussprache kommen, sondern nur im Protokoll festgehalten werden. Das ist freilich nicht bei jedem Diskussionsthema sinnvoll, da die Interaktionen der anderen Abgeordneten – ja, manchmal sind Zwischenrufe auch berechtigt – und die Möglichkeit auf selbige zu reagieren bei sensiblen Debatten wichtig sein kann.
Im Falle der Diskussion um eine Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes fand ich diese Option zur späten Stunde sehr sinnvoll und habe sie deswegen zusammen mit weiteren Abgeordneten genutzt. In der Sache herrscht beim Gesetzesentwurf nämlich zwischen Bund und Ländern große Einigkeit.
Meine Rede
Aus dem oben genannten Grund deswegen diesmal keine Aufnahme meiner Rede, sondern nachfolgend das Protokoll:
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir reden heute als letzten Tagesordnungspunkt über eine Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Dass Wetten und Glücksspiel große Gefahren beinhalten, hat meine Kollegin Linda Heitmann ausgeführt. Es ist deshalb gut, dass es dazu strenge gesetzliche Regeln gibt.
Und es ist deshalb auch gut, dass Glücksspiel in Deutschland besteuert wird. Die Gesetzesänderung, die wir heute hier auf den Weg bringen, ist für viele sicher keine besonders große Sache. Es geht nur um die Umstellung des Zerlegungsverfahrens auf die quartalsweise Abrechnung, wie dies bei anderen Steuerarten schon geschieht. Das erscheint vielleicht trivial. Aber zum einen ist es gut, wenn auch die vermeintlich kleinen Dinge hier im Parlament entschieden werden, auch das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Und zum anderen ist es für das Land Hessen auch eben kein ganz so kleines Ding, wenn es zu größeren Wellenbewegungen, zu temporären Verzerrungen im Kassenaufkommen kommt.
Und ich finde, das ist es eben, was Parlamentarismus ausmacht: Manchmal diskutieren wir über Steuerentlastungen von über viele Milliarden Euro, manchmal nur über ein aufkommensneutrales Zerlegungsverfahren. Auch das hat ein – wenn auch verkürztes – parlamentarisches Verfahren verdient.
Der Gesetzentwurf geht auf eine einhellige Beschlussfassung im Bundesrat zurück. Den Ländern Hessen und Hamburg, die es insbesondere betrifft, ist es wichtig, dass er bald umgesetzt wird. Daher machen wir heute den Weg frei und stimmen diesem Gesetzentwurf zu.