Letzte Woche haben wir das Achte Verbrauchsteueränderungsgesetz verabschiedet. Damit implementieren wir zwei EU-Richtlinien und modernisieren so das Biersteuerrecht. Im Laufe des parlamentarischen Prozesses haben wir zudem zahlreiche Änderungsanträge eingebracht, die – wie ihr an meiner Rede unschwer erkennen könnt – weit über das Thema Verbrauchsteuern hinausgehen.
Meine Rede in voller Länge
Wohl am weitreichendsten: Mit einer Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes haben wir den Zweck des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erweitert, der ursprünglich für Corona-Hilfen angelegt wurde. Zukünftig kann die KfW mit dem Geld auch den Energiesektor stützen. Der WSF kann daher nun als Vehikel für den 200 Mrd. Euro schweren Energie-"Abwehrschirm" genutzt werden. Das wäre sonst nicht möglich gewesen.
Zur Stützung der Gastronomie haben wir die reduzierte Umsatzsteuer in dieser Branche um ein Jahr verlängert.
Den Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die Pauschalierungsregelung bei Landwirten haben wir entsprechend EU-Vorgaben angepasst.
Außerdem haben wir die reduzierte Biersteuermengenstaffel entfristet. Kleine Brauereien zahlen nämlich geringere Biersteuersätze, die während Corona nochmals reduziert wurden. Die Bundesländer haben sich gewünscht, die reduzierte Sätze dauerhaft beizubehalten. Da die Biersteuer den Ländern zufließt, haben wir uns diesem Wunsch nicht verwehrt.