Am 18. Oktober 2024 habe ich im Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 diskutiert, das wichtige steuerliche Entlastungen bringt. Besonders erfreulich ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro Umsatz, die kleine Unternehmen und Soloselbstständige von bürokratischem Aufwand befreit. Die geplante Einführung eines Mobilitätsbudgets wurde aufgrund offener Fragen zur Umsetzung und sozialen Gerechtigkeit vorerst zurückgestellt. Zudem verbessern wir die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, um Familien zu entlasten. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die steuerliche Freistellung des Existenzminimums, wovon Arbeitnehmer*innen bereits in ihrer Dezemberabrechnung profitieren. Diese Maßnahmen stehen für Steuervereinfachung und gezielte Entlastung – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Meine Rede in voller Länge