Ein Gesetz mit grüner Handschrift
Der neue Gesetzentwurf, den wir am 7. November im Bundestag beraten haben, ist im Kern kein Neuanfang – er ist die Fortsetzung eines Vorhabens, das wir bereits in unserer Regierungszeit unter dem Titel Zukunftsfinanzierungsgesetz II angestoßen hatten. Schon das erste Zukunftsfinanzierungsgesetz hat den Start-up-Standort Deutschland spürbar nach vorn gebracht.
Meine Rede in der Plenardebatte vom 7. November 2025
Warum wir privates Kapital brauchen – und zwar in großem Stil
Deutschland steht vor enormen Aufgaben: Dekarbonisierung, Digitalisierung, Modernisierung von Infrastruktur und Geschäftsmodellen.
Öffentliche Investitionen allein reichen dafür nicht aus. Wir müssen zusätzlich privates Kapital mobilisieren, damit Unternehmen innovativ bleiben und in Zukunftstechnologien investieren können.
Der Kapitalmarkt kann dabei helfen – aber nur, wenn wir ihn europäisch denken. Ein Wettbewerb zwischen 27 nationalen Regeln führt nicht zu Stärke, sondern zu Stillstand.
Kapitalmarktunion: Der entscheidende Schritt, der nicht länger warten darf
Ein starker europäischer Kapitalmarkt ist kein Selbstzweck. Er entscheidet darüber, ob europäische Unternehmen hier wachsen – oder ob sie weiterhin gezwungen sind, sich in den USA zu finanzieren.
Deshalb ist es gut und überfällig, dass endlich ein europäischer Datenpool für Unternehmensinformationen kommt. Niemand sollte sich mehr durch Dutzende nationale Register klicken müssen. Das spart Zeit, baut Hürden ab und schafft Vertrauen bei Investor*innen.
Doch klar ist auch: Das ist nur die Grundlage. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Wir brauchen ein politisches Commitment für echte Kapitalmarktintegration – und zwar europäisch, nicht national.
Bürokratie abbauen – ohne Schutz abzubauen
Alle reden vom Bürokratieabbau. Wir auch. Aber wir wissen, dass weniger Regeln nicht automatisch bessere Kapitalmärkte schaffen. Ohne Vertrauen, Aufsicht und Verantwortung funktioniert kein Finanzplatz. Deshalb sehen wir einige der vorgeschlagenen Streichungen kritisch:
1. Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens
Das spart auf den ersten Blick Verwaltungsaufwand, aber es beseitigt auch wichtige Informationen:
Eine Bank könnte künftig nicht mehr erkennen, ob ein Unternehmen anderswo bereits hohe Kredite aufgenommen hat. Risiken bleiben unsichtbar – und das gefährdet Stabilität.
Ein solches Instrument darf erst dann abgeschafft werden, wenn das europäische Meldesystem vergleichbare Informationen liefern kann.
2. Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters
Dieses Register dient dem Verbraucherschutz und einer funktionierenden Aufsicht. Wer behauptet, Anlegerschutz könne man „verschlanken“, verkennt die Realität: Man erzeugt Vertrauen nicht durch Wegschauen.
Deshalb lehnen wir es ab, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus wichtige Schutzmechanismen auszuhöhlen.
Ein Gesetz, das wir weiter verbessern können
Viele Elemente dieses Gesetzes sind sinnvoll und notwendig. Aber einige Stellen brauchen Nachschärfung, damit Europa einen starken, verantwortungsvollen und stabilen Finanzplatz bekommt.
Im Ausschuss werden wir genau dafür sorgen – mit klarer Haltung und Fokus auf das Wesentliche:
- ein moderner Kapitalmarkt,
- starke Start-ups,
- verantwortungsvolle Regeln,
- und ein Europa, das bei der Finanzierung endlich nicht mehr hinter den USA zurückbleibt.
Unser Ziel: Ein Finanzplatz Europa, der Zukunft möglich macht
Wachstum, Innovation und Sicherheit gehören zusammen. Deshalb setzen wir auf ein Gesetz, das nicht nur Kapital mobilisiert, sondern auch Vertrauen schafft – und damit Investitionen dahin bringt, wo sie dringend gebraucht werden: in Klimaschutz, Digitalisierung und eine starke, moderne Wirtschaft.