Am 7. Juni hat die Unionsfraktion einen Antrag mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ eingebracht. Dabei greift der Antrag zum Teil neue Ansätze wie einen steuerlichen Abzugsbetrag für sogenannte familiennahe Dienstleistungen auf, schlägt aber auch zum wiederholten Mal vor, die Abstufung der Unterstützung zwischen den ersten beiden Kindern und den weiteren Kindern wieder einzuführen. Steuerliche Reformen für eine bessere Unterstützung von Familien sind wichtig, das habe ich auch in meiner Rede während der Plenardebatte betont. Gleichzeitig lässt sich die Praxistauglichkeit mancher Punkte bezweifeln und für eine Abstufung der Unterstützung von Kindern stehen wir grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Meine Rede in der Plenardebatte
Grundlegende Rahmenbedingungen für die Unterstützung von Familien
An erster Stelle stehen für die meisten Menschen nicht die steuerlichen Regelungen, sondern die grundlegenden Rahmenbedingungen. Dazu gehören:
- Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung
- Flexible und selbstbestimmte Arbeitszeiten
- Umfassende Unterstützungsleistungen, z. B. durch Elterngeld und Kindergeld
Mit der Kindergrundsicherung werden wir sicherstellen, dass Leistungen auch wirklich da ankommen, wo sie gebraucht werden.
Steuerliche Regelungen und Vorschläge der Union
Ich freue mich auf die Diskussionen über steuerliche Regelungen im Finanzausschuss, an den der Antrag nach der Debatte im Bundestag übergeben wurde und freue mich über neue Idee, um Familien zu entlasten. Zugleich fehlt es den Forderungen aus meiner Sicht an Praxistauglichkeit. Zwei Beispiele:
- Zusammenfassung haushaltsnaher Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse: Als Vereinfachungsmaßnahme gedacht, die jedoch tendenziell nur Besserverdienende erreicht. Insbesondere Alleinerziehende werden hohe Kosten kaum geltend machen können.
- Ausweitung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auf Großeltern: Die Anerkennung der Rolle von Großeltern ist begrüßenswert. Es stellt sich jedoch die Frage, warum diese Unterstützung nicht auch auf andere nahestehende Personen ausgeweitet werden sollte.
Alle Kinder sind gleich viel wert
Der geforderten Wiedereinführung der Abstufung zwischen den ersten beiden Kindern und den weiteren Kindern stellen wir Grünen uns entschieden entgegen. Jedes Kind ist gleich viel wert, und jede Differenzierung widerspricht diesem Grundsatz. Deswegen ist für mich die Einführung von 250 € Kindergeld für jedes Kind mit dem Inflationsausgleichsgesetz 2022 immer noch ein großer Erfolg.