Aus der Bankenabgabe liegen noch rund 2,5 Milliarden Euro aus den Jahren 2011–2014 im Restrukturierungsfonds. Weil der alte Verwendungszweck seit 1. Januar 2024 wegfällt, drohen Rückzahlungen an Banken. Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit das Geld zur Tilgung von Krisenkosten, die wir alle bis heute tragen, verwendet wird.
Banken an den massiven Kosten der Finanzkrise beteiligen
Die Altmittel
Nach der Finanzkrise wurde in Deutschland ein Topf aufgebaut, in den Banken eine Abgabe eingezahlt haben, der Restrukturierungsfonds. Ein Teil dieses Geldes, die sogenannten „Altmittel“ aus 2011 bis 2014, umfassen heute inklusive Zinsen rund 2,5 Milliarden Euro.
Das Problem: Der bisherige Zweck dieser Altmittel ist seit 1. Januar 2024 entfallen, da der Fonds vom europäischen einheitlichen Abwicklungsfonds für Banken (Single Resolution Fund, SRF) abgelöst wurde. Dieser Fonds wurde mittlerweile vollständig gefüllt. Ohne neue gesetzliche Zweckbestimmung entsteht ein gefährlicher Schwebezustand – mit dem Risiko, dass Banken am Ende Rückerstattungen verlangen können.
Die Krisenkosten und wer sie bezahlt hat
In der Finanzkrise hat der Staat die Stabilität des Finanzsystems geschützt. Das hat den Staat nach Regierungsdaten rund 60 Milliarden Euro gekostet – also uns alle. Die Banken haben als Gruppe von der Rettung am meisten profitiert, weil ihre Geschäftsgrundlage gesichert wurde. Darum ist es fair und notwendig, dass die Altmittel nicht zurück an einzelne Institute fließen, sondern helfen, Krisenkosten abzutragen, die sonst bei der Allgemeinheit hängen bleiben.
Es braucht eine neue Regelung
Die Altmittel wurden als Sonderabgabe erhoben. Das heißt: Sie dürfen rechtlich nicht „einfach irgendwo hin“, sondern müssen weiterhin gruppennützig verwendet werden. Die Gruppe, die gezahlt hat (die Banken), muss in ihrer Gesamtheit also davon einen Bezug/Nutzen haben. Genau deshalb muss der Gesetzgeber den Zweck fortlaufend prüfen und anpassen, wenn der alte Zweck wegfällt.
Zusätzlicher Druck kommt durch ein Urteil: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 16. September 2025 (Az. 7 K 3685/24.F u. a.) betont, dass ohne neue gesetzliche Zweckbestimmung Rückerstattungsansprüche drohen. Heißt: Ohne Gesetz wächst das Risiko, dass Geld einfach an Banken zurückfließt.
Die Banken an den Kosten beteiligen
Unser Gesetzentwurf sieht vor die Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds in den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zu übertragen. Dort sollen sie zur Refinanzierung genutzt werden, also zur teilweisen Tilgung von Schulden/Krisenkosten, die durch Stabilisierung der Finanzmärkte entstanden sind. So würden sich die Banken zumindest zu einem kleinen Teil an den immensen Kosten der Finanzkrise beteiligen.
Warum das sinnvoll ist:
- Im FMS ist bis Ende 2023 ein Fehlbetrag von rund 21,6 Milliarden Euro aufgelaufen – aus Maßnahmen zur Stabilisierung in und nach der Finanzkrise.
- Bei der Endabrechnung tragen Bund und Länder diesen Fehlbetrag anteilig – bis dahin finanziert der Bund. Wenn wir jetzt 2,5 Milliarden zur Tilgung nutzen, sinken spätere Lasten und Zinskosten.
- Die Verwendung bleibt verfassungsrechtlich sauber, weil der FMS – wie die Bankenabgabe ursprünglich – der Stabilisierung des Finanzmarkts dient.
Deshalb ist der „Mittelstandsfonds“ keine gute Lösung
Im Koalitionsvertrag wird die Idee eines „Mittelstandsfonds“ genannt. Hier bestehen allerdings starke rechtliche Bedenken: Zwischen den Banken, die gezahlt haben, und allgemeiner Mittelstandsförderung fehlt die spezifische Sachnähe und die gruppennützige Wirkung. Wie oben erklärt darf das Geld rechtlich nicht einfach für beliebige Wirtschaftsförderung umgewidmet werden.
Was wir von der Bundesregierung erwarten
Der Gesetzentwurf ist keine neue Idee: Ein ähnlicher Ansatz lag schon in der letzten Wahlperiode auf dem Tisch (BT-Drs. 20/13158) und wurde bereits weit vorbereitet. Er konnte damals Aufgrund des Ampelbruchs nicht mehr verabschiedet werden werden.
Wenn die Bundesregierung schon selbst keinen belastbaren Vorschlag vorlegt, soll sie wenigstens unserem Gesetzentwurf zustimmen – sonst fließen die 2,5 Milliarden Euro am Ende einfach zurück an die Banken.
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Nie wieder Steuergeld für Bankenrettungen
Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass Bankenrettungen in Zukunft nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Dafür gibt es heute in Europa deutlich stärkere Schutzmechanismen, damit Banken im Krisenfall geordnet abgewickelt werden können – ohne dass die Allgemeinheit zahlt. Ein zentraler Baustein ist der europäische Abwicklungsfonds SRF: ein gemeinsamer Notfalltopf, in den Banken verpflichtend einzahlen. Wenn eine Bank ins Wanken gerät, gilt zuerst: Eigentümer*innen und Gläubiger*innen haften (oft „Bail-in“ genannt) – also nicht der Staat als Ersthelfer. Der SRF kann dann unterstützen, damit eine Abwicklung stabil und kontrolliert abläuft. Ergänzend sorgen neue Regeln bei Aufsicht und Bankenabwicklung dafür, dass Banken mehr Eigenkapital und Krisenpuffer vorhalten und Risiken früher begrenzen müssen. Das Ziel ist klar: Banken sollen Krisen selbst tragen – und wenn doch etwas schiefläuft, soll es so geregelt sein, dass Steuergeld nicht wieder zur ersten Rettungslinie wird.